Geschäftsbericht 2008

Datum: 19.02.2009

Kurzbeschreibung: 

Geschäftsbericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2008

Unerledigte Verfahren weiter abgebaut / Eingangsbelastung blieb konstant


Das Arbeitsgericht Mannheim, erste Instanz in Arbeitssachen, hat Außenkammern in Heidelberg und hält Gerichtstage in Mosbach ab, da es auch für den Rhein-Neckar- und den Neckar-Odenwald-Kreis zuständig ist.

Die Eingangsbelastung des Arbeitsgerichts Mannheim bewegte sich im Jahr 2008 ungefähr auf dem Stand der beiden vorhergehenden Jahre. Trotz unbesetzter Richterstellen konnten weitere Verfahrensrückstände abgebaut und aktuelle Verfahren zügig abgewickelt werden.

Im Jahr 2008 gingen beim Arbeitsgericht Mannheim insgesamt 6137 neue Verfahren ein. Ungefähr 2/3 davon waren so genannte Urteilsverfahren (bei denen es sich vorwiegend um Kündigungsschutz - und Zahlungsklagen handelt). Daneben befasste sich das Arbeitsgericht unter anderem auch mit Beschlussverfahren (dies sind in der Regel Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber). Mehr als die Hälfte aller Verfahren endete im Jahr 2008 dabei mit einem Vergleich.

Für den Bereich der Kündigungsschutzverfahren sei exemplarisch der Streit um die Kündigung eines Piloten nach dessen „Bruchlandung“ auf dem Mannheimer Flughafen im März 2008 genannt, das durch Vergleich endete.

Im Rahmen eines Beschlussverfahrens beschäftigte sich das Arbeitsgericht zum Beispiel mit der Frage der Wirksamkeit eines Sozialplans für die Beschäftigten der Mannheimer Karstadt-Filiale. Nachdem das Arbeitsgericht den Sozialplan für unwirksam erklärt hatte, einigten sich Betriebsrat und Arbeitgeber letztlich auf einen endgültigen Sozialplan.

Das Arbeitsgericht hatte sich daneben mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden der Ikea-Filiale Walldorf durch das Gericht ersetzt wird. Als Grund für die beabsichtigte Kündigung hatte Ikea negative Äußerungen der Vorsitzenden über betriebsinterne Vorgänge gegenüber Rundfunk- und Fernsehsendern angeführt. Nachdem das Arbeitsgericht im August 2008 die Zustimmung zur Kündigung erteilt hatte, gab es im Dezember 2008 eine Einigung dahingehend, dass Ikea auf die Kündigung verzichtet und die Betriebsratsvorsitzende erklärte, sie bedauere die Auswirkungen ihrer Äußerungen.

Erwähnenswert ist schließlich auch das Verfahren eines fast vollständig erblindeten Arztes gegen das Universitätsklinikum Heidelberg, der 19 Jahre lang mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt und dessen letzter Vertrag ausgelaufen war. Die Parteien nahmen einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag an, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Sozialabfindung beinhaltete.

Das Arbeitsgericht Mannheim bestand im Jahr 2008 aus 15 Kammern - 11 davon am Stammsitz in Mannheim, vier in Heidelberg). Von den 15 Kammern waren 11 durchgehend besetzt und zwar fünf mit einer Richterin als Vorsitzende (davon zwei Richterinnen in Teilzeit) und sechs mit einem Richter als Vorsitzenden. Eine Kammer wurde ab 1. Juli 2008 wieder durch eine neu eingestellte Richterin übernommen. Da seit 1. Januar 2009 eine weitere Kammer in Teilzeit wieder besetzt ist, stehen derzeit 11,75 Richterstellen zur Verfügung.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der weiterhin drohenden Rezession ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese auf das Arbeitsleben auswirken und sich infolge dessen die Belastung der Arbeitsgerichte erhöhen wird. So ist die Zahl der Verfahrenseingänge bei den Arbeitgerichten in Baden-Württemberg insgesamt, ebenso wie diejenige beim Arbeitsgericht Mannheim, im Dezember 2008 stark angestiegen. Solange sich dieser Trend fortsetzt, dürften die angestrebten Eingangszahlen pro Richter, welche sich im Bereich von 500 bis 600 Verfahren bewegen, mit dem vorhandenen Richterbestand und dem zu erwartenden Anstieg der Verfahren im Jahre 2009 nicht zu erreichen sein.
Für die Gewährung zügigen Rechtsschutzes wäre dies aber wünschenswert. Im Arbeitsrecht ist dies sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oftmals gar von existentieller Bedeutung. Eine möglichst zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch erreichte schnelle Rechtssicherheit stellen Teil einer positiven Arbeitsmarktpolitik dar und stärken dadurch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der „Bankenkrise“ des Herbstes 2008 und der erwarteten Rezession äußerst wichtig.

Im Oktober 2008 verstarb der Präsident des Arbeitsgerichts a. D., Herr Wolfgang Albrecht, im Alter von 67 Jahren. Herr Albrecht war von 1979 bis 2004 Direktor des Arbeitsgerichts Mannheim, ab 2004 bekleidete er das Amt des Präsidenten des Arbeitsgerichts.


Sima Maali-Faggin,       
Pressesprecherin      

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.