Geschäftsbericht 2006

Datum: 06.03.2007

Kurzbeschreibung: 

Geschäftsbericht 2006
des Arbeitsgerichts Mannheim

Das Arbeitsgericht Mannheim übt in Arbeitssachen in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis die Gerichtsbarkeit 1. Instanz aus.

Neben den Verhandlungen in Mannheim und Heidelberg werden vom Stammgericht aus auch in Mosbach Gerichtstage abgehalten.

Nachdem die Verfahrenseingänge bei den 9 Baden-Württembergischen Arbeitsgerichten 1. Instanz aufgrund der extremen hohen Eingangszahlen in den Jahren seit 2002 eine noch nie dagewesene Höhe erreicht hatten, entspannte sich diese Situation glücklicherweise seit dem Jahre 2005 in der Arbeitsgerichtsbarkeit insgesamt sowie auch beim Arbeitsgericht Mannheim.

Im Jahr 2006 sind beim Arbeitsgericht Mannheim insgesamt 6.342 neue Verfahren eingegangen.

Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 4.372 Verfahren. Diese setzten sich zusammen aus 4.182 Urteilsverfahren (dies sind zumeist Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen Kündigungen oder Lohn), 149 Beschlussverfahren (in der Regel Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgebern) und 41 einstweiligen Verfügungsverfahren. Hinzu kamen in Mannheim zu Beginn des letzten Jahres 1.364 Altverfahren.

Auf die Kammern in Heidelberg mit einem Grundbestand von 725 Altverfahren entfielen 1.970 neue Verfahren, hierunter 1.815 Urteilsverfahren und 129 Beschlussverfahren sowie 26 einstweilige Verfügungsverfahren.

Die Bestandszahlen an unerledigten Verfahren konnten in Mannheim am Ende des Berichtszeitraums auf 1.149 Verfahren reduziert werden. In Heidelberg gab es am Jahresende noch 698 unerledigte Verfahren. Grund hierfür sind die im landesweiten Vergleich höchsten Eingangszahlen in Heidelberg. Durch das Stammgericht in Mannheim wird 2007 eine Entlastung der Kammern Heidelberg erfolgen.

Das Arbeitsgericht Mannheim bestand im Jahr 2006 aus 15 Kammern, von denen 11 am Stammsitz in Mannheim sowie 4 bei den Außenkammern in Heidelberg eingerichtet sind. Von den 15 Kammern sind 8 mit einer Richterin (davon 3 in Teilzeit) und 7 mit einem Richter als Vorsitzendem besetzt.

Mit dem derzeitigen Personalbestand von 13,25 Richterstellen sind die Verfahrenseingänge, sofern sie nicht wieder drastisch ansteigen, nunmehr zu bewältigen. Auf Dauer könnten Eingangszahlen im Bereich von 500 bis 550 Verfahren pro Richter und Richterin erreichbar sein.

Dies wäre wünschenswert, um einen zügigen Rechtschutz zu gewährleisten, der im  Arbeitsrecht sowohl für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber von herausragender und oftmals existenzieller Bedeutung ist.
Eine möglichst zeitnahe Rechtssicherheit ist damit positive Arbeitsmarktpolitik und stärkt so den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Mit einer Quote von fast 60% mündeten im Jahr 2006 deutlich mehr als die Hälfte der erledigten Verfahren in einen Vergleich.

Inhaltlich wurde in den meisten Fällen um Kündigungen gestritten beispielsweise um die der Filialleiter der Mannheimer Filialen einer bekannten Fast-Food-Kette.

Besonderes Medieninteresse erweckte zu Jahresbeginn ein Beschlussverfahren zur Bestellung eines Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl bei einem großen Softwarekonzern sowie die Auseinandersetzung zwischen einem großen Weinheimer Unternehmen und ihrem Gesamtbetriebsrat hinsichtlich der Einsetzung einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich/Sozialplan wegen eines geplanten Stellenabbaus.

Die Kammern Heidelberg trugen Mitte des Jahres u. a. im Rahmen eines Eilverfahrens zu einer Befriedung des Konflikts bei einer Stiftung in Neckargemünd bezüglich der Zwangsräumung eines Betriebsratsbüros bei. Über mehrere noch Ende letzten Jahres eingegangene Kündigungsschutzklagen im Zusammenhang mit der Abrechnungspraxis bei einem gemeinnützigen Krankentransportunternehmen werden die Mannheimer Kammern voraussichtlich noch in diesem Jahr zu entscheiden haben.

Der beim Arbeitsgericht Mannheim für den Streik im öffentlichen Dienst zu Beginn des Jahres 2006 eingerichtete Notdienst musste nicht in Anspruch genommen werden.


Rolf Maier
- Präsident Arbeitsgericht Mannheim -

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.