Besuch von Verhandlungen

Interner Link - Bild eines Sitzungssaales des Arbeitsgerichts Mannheim 

Öffentlichkeit der Verhandlung

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen

Besuchergruppen mit mehr als zehn Personen werden aus organisatorischen Gründen gebeten, sich vorab anzumelden.

Mannheim: Zentrale 0621-2923090 oder poststelle@arbgmannheim.justiz.bwl.de

Heidelberg: Zentrale 06221-438560 oder heidelberg@arbgmannheim.justiz.bwl.de

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.