Kammertermin im Kündigungsschutzverfahren des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eines Heidelberger Schreibgeräteherstellers entfällt

Datum: 17.09.2018

Im Kündigungsschutzverfahren (10 Ca 214/18) des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eines Heidelberger Schreibgeräteherstellers entfällt der Kammertermin am 19.11.2018, nachdem zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung gefunden worden ist. 

Darüber hinaus entfällt auch der Anhörungstermin im Verfahren 5 BV 14/18 am 27.09.2018, in dem es um den Ausschluss des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat ging. Insoweit wurde der Antrag zurückgenommen.

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