Kündigung eines Zugführers wegen Ausschwitz-Foto und Text auf Facebook

Datum: 25.01.2016

Am Freitag, dem 29.01.2016 wird um 11 Uhr vor der  6.  Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim (Kammern Heidelberg) über die Wirksamkeit der Kündigung eines Fahrzeugführers der DB Regio GmbH verhandelt:

Der vom Arbeitgeber angeführte Grund für die außerordentliche (hilfsweise ordentliche) Kündigung ist ein Foto auf der Facebookseite des Arbeitnehmers, welches das Eingangstor des Konzentrationslagers in Auschwitz mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" zeigt. Darunter ist in polnischer Sprache zu lesen: "Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme". Dieser polnische Text war auf Anfrage eines Lesers vom Arbeitnehmer übersetzt worden. Weiter befindet sich auf der Seite auch ein Foto des Fahrzeugführers in Uniform vor einem Zug der Arbeitgeberin. Sein Steckbrief enthält überdies die ausdrückliche Angabe, dass er bei der DB Regio AG/ S-Bahn Rhein-Neckar und DB Bahn beschäftig sei.

Der Arbeitnehmer hat sich für die "unüberlegte dumme Tat" vor Zugang der Kündigung entschuldigt. Als gebürtiger Pole habe er einen anderen Bezug zum Thema Auschwitz. Das Foto stamme aus einer polnischen Satirezeitschrift. Den Text habe er amüsant gefunden.

Die Arbeitgeberin hält das Verhalten des Fahrzeugführers vor dem Hintergrund, dass auch Flüchtlinge in ihren Zügen fahren, für untragbar.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer findet unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Sigrid Pult-Wilhelm in der Vangerowstraße 20 in Heidelberg statt.

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