Medienmitteilung vom 06. Juli 2017

Datum: 06.07.2017

Am Dienstag, 11. Juli 2017, wird um 13:30 Uhr beim Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim Theodor Thewes die Kündigungsschutzklage einer seit Mai 2006 beschäftigten Redakteurin einer lokalen Tageszeitung verhandelt. Die arbeitgeberseitig ausgesprochene fristlose Kündigung wird damit begründet, dass die Arbeitnehmerin vorsätzlich private Post in den dienstlichen Postlauf gegeben habe, um private Aufwendungen zu ersparen und die Poststücke zudem unzutreffend als „Versendung eines Presseerzeugnisses“ gekennzeichnet habe. Die Arbeitnehmerin weist die Kündigungsvorwürfe als unbegründet zurück.



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