Verkündungstermin im Eilverfahren gegen Heidelberger Schreibgerätehersteller entfällt

Datum: 30.08.2018

Der mitgeteilte Verkündungstermin vor dem Arbeitsgerichtes Mannheim - Kammern Heidelberg – (Freitag, 31.08.2018) im Eilverfahren des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden auf Weiterbeschäftigung (10 Ga 3/18) wurde wegen Rücknahme des Antrags aufgehoben.

 

Zwischen den Parteien ist dagegen das Kündigungsschutzverfahren betreffend die fristlose Kündigung noch anhängig (10 Ca 214/18). In diesem Verfahren wurde Kammertermin beim Arbeitsgericht Mannheim – Kammern Heidelberg - bestimmt auf Montag, 19.11.2018 um 11:15 Uhr.


 

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